Privatinsolvenz - Insolvenzberatung - Schuldnerberatung

Insolvenzen weiter rückläufig

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland geht erneut weiter zurück. Im Jahr 2014 mussten rund 115.000 Bundesbürger (Privatpersonen und ehemalige Selbstständige) eine private Insolvenz anmelden. Dieser Wert entspricht einem Rückgang um die rund 5% im Vergleich zum Vorjahr.
Bei der differenzierteren Betrachtung der Privatinsolvenzen, bezogen auf die Einwohnerdichte, zeichnet sich indes ein starkes Nord-Süd-Gefälle ab. Demnach verbuchen insbesondere die nördlichen Bundesländer eine hohe Zahl an Privatinsolvenzen.
Am wenigsten Insolvenzen ereigneten sich 2014 in den südlichen Bundesländern.
Der Trend sinkender Fallzahlen bei den Privatinsolvenzen zieht sich auch 2014, mit einer einzigen Ausnahme, durch alle Bundesländer fort. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern legten die Privatinsolvenzen zu. Hier war insgesamt ein Zuwachs von rund 2% zu verbuchen.

Ältere Mitbürger sind zunehmend häufiger von einer Privatinsolvenz betroffen

Wie in den letzten Jahren, meldeten auch 2014 wieder mehr Männer als Frauen eine Privatinsolvenz an. Diese Aussage trifft sowohl bei den absoluten als auch bei den relativen Zahlen zu. Während der relative Wert im Bundesdurchschnitt 143 Fälle je 100.000 Einwohner ausmacht, verantworteten männliche Bundesbürger im vergangenen Jahr sogar 173 Privatpleiten je 100.000 Einwohner (absolut: 68.392 Fälle). Dem gegenüber stehen 46.877 Frauen, die eine private Insolvenz anmelden mussten. Anders ausgedrückt wurden im vergangenen Jahr, und somit weit unter dem Bundesdurchschnitt, 114 Frauen unter 100.000 Bürgern insolvent.

Dass laut diverser Statistiken insbesondere Menschen im Rentenalter zu den Personen zählen, die Privatinsolvenz anmelden müssen, rührt daher, dass deren Einkommen bzw. Renten in vielen Fällen nicht ausreichen. Folglich gerät diese Altersgruppe zunehmend mehr in die finanzielle Schieflage. Viele dieser Bürger sind mittlerweile bereits auf eine Grundsicherung angewiesen. Um finanziellen Engpässen und Schulden zu begegnen, haben in den letzten Jahren Senioren vermehrt Minijobs angenommen. Helfen diese Maßnahmen nicht und wird die finanzielle Notlage zu groß, dann mündet die Situation oftmals in eine Privatinsolvenz.
Die Ursachen für Altersarmut und Privatinsolvenzen in dieser Gruppe liegen auch vor allem im sinkenden Rentenniveau begründet. Steigende Steuern und Sozialabgaben bei weiter sinkenden Renten werden das Problem verstärken. Der wachsende Niedriglohnsektor, aber auch Krankheiten und die damit verbundenen Kosten tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen von Altersarmut bedroht sind.
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird künftig eine immer größer werdende Bevölkerungsgruppe vor finanziellen Problemen im Alter stehen. Oft ist dann die Privatinsolvenz der letzte Ausweg.

Ausblick auf die Entwicklung der Privatinsolvenzen für das Jahr 2015

Im laufenden Jahr 2015 werden geschätzte 110.000 bis 115.000 Privatinsolvenzen in Deutschland erwartet. Allerdings ist bei der Prognose noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen die Reform des Privatinsolvenzverfahrens auf die Entwicklung der Überschuldung von Privatpersonen haben wird. Eventuell führt insbesondere die im Juli 2014 in Kraft getretene Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung zu mehr Insolvenzverfahren im laufenden Jahr; genau einschätzen kann man dies jedoch aktuell noch nicht wirklich.

Wesentliche Ursachen für Privatinsolvenzen

Die maßgeblichen Ursachen für eine Privatinsolvenz hängen im Wesentlichen immer an der Einkommenssituation. Vorrangig tragen Arbeitslosigkeit, Wachstum des Niedriglohnsektors, reduzierte Arbeitszeiten, aber auch Veränderungen in der familiären Situation, etwa Scheidung oder Trennung, zur Verschärfung der Privatverschuldung bei. Weitere Faktoren sind gescheiterte Selbstständigkeit, Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankheit und ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten. Der Großteil der Privatpersonen steht vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in der Kreide.

Die Insolvenzberatung bei Privatverbrauchern

Die Insolvenzberatung, gerade auch im Vorfeld einer Insolvenzantragsstellung, hat deutlich an Stellenwert gewonnen. Denn gerade in Zeiten niedriger Zinsen und schrumpfender Anlagemöglichkeiten, sind die Gläubiger zu Verhandlungen nicht selten bereit. Oft lässt sich eine Insolvenz, durch geschickt verhandelte Vergleiche, gänzlich vermeiden.
Das Insolvenzverfahren für Privatverbraucher ist ein 3 bis 6-jähriges Entschuldungsverfahren, an dessen Ende -unter bestimmten Voraussetzungen- die Erteilung der Restschuldbefreiung steht.
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist in der Regel sinnvoll, wenn:
  • eine Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit vorliegt
  • Betroffene ihre Schulden nicht innerhalb der nächsten 6 Jahre aus eigener Kraft begleichen können
  • bestehende Schulden, trotz regelmäßiger Zahlungen, durch anfallende Kosten und Zinsen weiter ansteigen

Die Aufgaben der Insolvenzberatung sind u. a:

  • die Prüfung, ob tatsächlich ein gerichtliches Insolvenzverfahren sinnvoll ist und durchgeführt werden sollte
  • der außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern, der Voraussetzung zur Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist, durchzuführen ist
  • das Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs für das dann folgende gerichtliche Insolvenzverfahren
  • Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung für das gerichtliche Verfahren (inkl. Antrag auf Restschuldbefreiung und Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten)
  • Gegebenenfalls die Begleitung für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung
Privatinsolvenz als formalistische Tortur

Die Privatinsolvenz ist nach wie vor in ganz Deutschland eine formalistische Tortur.
Einer Privatinsolvenz ist immer noch zwingend ein völlig sinnloser (da er stets scheitert!) außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgeschaltet. Nachdem dieser gescheitert ist und dies eine entsprechende Stelle testiert hat, gilt es sodann den rund 60zig Seiten umfassenden Formularantrag fehlerfrei auszufüllen und bei Gericht einzureichen. Nicht jeder schafft es diese Hürden zu nehmen und in das Verfahren, nebst Restschuldbefreiung, zu gelangen.
Meist hat er dann vorab noch mit der Beantwortung der diversen Rückfragen der Insolvenzgerichte über oft Monate zu kämpfen, bevor das eigentliche Privatinsolvenzverfahren beginnen kann.
Eine weitere Hürde stellen die Verfahrenskosten dar. Denn falls die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und Verwaltervergütung) nicht gesichert sind, droht eine Abweisung des Antrags mangels Masse. Auch eine Restschuldbefreiung ist dann nicht möglich. Dies ist deshalb sehr dramatisch, da ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung dann erst in 10 Jahren erneut gestellt werden kann.
Mithin gilt es weitere Zusatzanträge zu stellen, wie z. B. den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Diesem ist zu entsprechen, wenn die Verfahrenskosten nicht direkt bezahlt werden können. Somit entfällt, bei Genehmigung der Verfahrenskostenstundung, eine Abweisung des Antrags mangels Masse und die Restschuldbefreiungsmöglichkeit bleibt erhalten und scheitert nicht schon direkt an den zu erbringenden Verfahrenskosten.
Sicherlich ist es irrsinnig von einem insolventen Antragssteller vorab Verfahrenskostensicherung zu verlangen … aber was macht bei den Gerichten und Behörden gerade alles keinen Sinn?!
Zumal auch das Privatverbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erhebliche monetäre Mittel verschlingt. Auch eine Insolvenz kostet Geld! Die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nebst Testat des Scheiterns kostet im Schnitt pro Gläubiger, inklusive Vorberatung und Umsatzsteuer, rund € 100.-. Die notwendige Hilfe beim Ausfüllen des Formularantrages und die Stellung der weiteren Zusatzanträge, dürfte mit rund weiteren € 600.- zu Buche schlagen. Dann kommen im Verfahren -früher oder später- noch die Gerichtskosten und die Verwaltervergütung hinzu, so dass von Gesamtkosten von rund € 3.500.- auszugehen ist.
Trotz all dieser Hürden, sind die Privatinsolvenzen weiterhin auf dem Vormarsch.

 



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